Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.06.2018 GR/069/2018 |
Beschluss: | Abstimmungsergebnis: |
Abstimmung: | Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham beschließt ab
01.07.2018, von der gemeindlichen Wasserversorgung eine Konzessionsabgabe für
die Gestattung der Benutzung der gemeindlichen Grundstücke zur Verlegung von
Wasserleitungen zu verlangen. Für Tarifabnehmer sind 10 % der Roheinnahmen, für
Sonderabnehmer mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 cbm sind 1,5 % der
Roheinnahmen, jeweils ausschließlich der Umsatzsteuer, anzusetzen.
Die preisrechtlichen Vorschriften der
Konzessionsabgabenanordnung (KAE) und die steuerlichen
Mindestgewinnvorschriften sind zu beachten.