Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 31.07.2018 BA/075/2018 |
Beschluss: | Abstimmungsergebnis: |
Abstimmung: | Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt dem beantragten Abbruch sowie der Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen in der beantragten Form zu und beauftragt die Verwaltung die erforderliche Bebauungsplan-Änderung nach den Vorgaben des § 13 a BauGB durchzuführen. Dabei ist die Wandhöhe auf 6,80 m festzusetzen.
Gem. dem städtebaulichen Vertrag der Gemeinde sind die Kosten der Bauleitplanung vom Antragsteller als Verursacher zu tragen.