Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.12.2018 BA/079/2018 |
Beschluss: | Abstimmungsergebnis: |
Abstimmung: | Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
a) Bei Zustimmung:
Der Bauausschuss stimmt der Anfrage zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Schäfererweg“ für das Grundstück Dorfstraße 17 grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung, das erforderliche Bauleitplan-Verfahren nach den Vorgaben des § 13 a BauGB durchzuführen.
Gem. dem städtebaulichen Vertrag der Gemeinde sind die Kosten der Bauleitplanung von den Antragstellern nach dem Verursacherprinzip zu erstatten.