Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.12.2018 BA/079/2018 |
Beschluss: | Abstimmungsergebnis: |
Abstimmung: | Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 11 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Südlich der Mangfall“ grundsätzlich zu. Als Vorgaben sind die Festsetzungen der Gebäude entlang der Privaterschließung zu verwenden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bauleitplan-Verfahren nach den Vorgaben des § 13 b BauGB durchzuführen.
Gem. dem städtebaulichen Vertrag der Gemeinde sind die Kosten der Bauleitplanung von den Antragstellern nach dem Verursacherprinzip zu erstatten.
BGM Schaberl war nach
Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.