Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.09.2017 GR/062/2017 |
Beschluss: | Abstimmungsergebnis: |
Abstimmung: | Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Nr. 99 „Schloss Altenburg“ einschließlich dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Einspruchsführern das Abwägungsergebnis mitzuteilen und die Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB durchzuführen.